Beitragvon Mimulus » 11. Aug 2004, 22:02
Hallo, ich muss mal meine Meinung loswerden:
Wenn jemand
intolerant, neidisch, herrschsüchtig, ohne Selbsbewusstsein, antriebslos, verklemmt, schüchtern, verträumt, zerstreut,
überfordert, ängstlich, übersensibel, unterwürfig ist. Sind das Krankheiten oder Leiden???
Ich sage nein, das sind disharmonischen Seelenzustände, die evtl. zu Krankheiten führen können!
Die Bachblüten werden bei disharmonischen Seelenzustände eingesetzt! Bei einem Beratungsgespräch werden genau die analysiert und keine Krankheiten, Hilfe zur Selbsthilfe!
!!Darum fällt eine Bachblütentherapie nicht unter das Heilpraktikergesetz!!
diese Aussage ist led. die Meinung von Mimulus und entspricht nicht der derzeitigen Rechtslage - Ursula
Die original Bachblüten darf der Therapeut allerdings nicht mischen und auch nicht verkaufen, das bleibt den Apotheken vorbehalten,
zwar aus dem Grund weil diese in Deutschland unter das Arzneimittelgesetz fallen, weil Dr. Bach Betonung auf Dr., darauf steht.
Deutsche oder andere wie kalifornische Blütenessenzen sind Nahrungsergänzungsmittel und können von jedem hergestellt, gemischt und auch verkauft werden,
da diese nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen.
Ich habe da sehr lange und verantwortungsbewusst recherchiert, das Heilpraktikergesetz kommt hier nicht zum Tragen!
Viele Grüße Mimulus